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Lohntransparenz in Rumänien: Arbeitgeberleitfaden 2026

Rechtliche Informationen zuletzt geprüft am 10/09/2026

Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Rumänien: Frist verpasst: im Parlament

Rumäniens Ministerium für Arbeit, Familie, Jugend und soziale Solidarität veröffentlichte am 30. März 2026 einen ersten Umsetzungsentwurf und öffnete ihn bis zum 8. April 2026 zur öffentlichen Konsultation. Eine überarbeitete Fassung folgte derselben Struktur und demselben Wortlaut wie die Richtlinie. Rumänien hat das Gesetz nicht bis zur EU-weiten Frist am 7. Juni 2026 finalisiert; stattdessen wurde der Gesetzentwurf am 17. Juni 2026 als B392/2026 beim Senat angemeldet, und am 22. Juni 2026 wurde ein Dringlichkeitsverfahren genehmigt, um die Verabschiedung zu beschleunigen.

Nach diesem Stand befindet sich der Gesetzentwurf weiterhin in der parlamentarischen Debatte statt erlassen zu sein, sodass Rumänien zur Gruppe der Mitgliedstaaten mit einem konkreten, fortgeschrittenen Entwurf, aber ohne endgültiges Gesetz gehört. Die Senatsversion hat Berichten zufolge die vorgeschlagene Bußgeldstruktur von festen Beträgen, ursprünglich 10.000 bis 20.000 rumänische Lei, die sich bei wiederholten Verstößen verdoppeln, hin zu Bußgeldern verschoben, die als Vielfache des nationalen garantierten Bruttomindestlohns ausgedrückt werden. Da sich der Gesetzentwurf vor der endgültigen Verabschiedung noch ändern kann, sollten konkrete Bußgeldbeträge als vorläufig betrachtet werden, bis das rumänische Parlament das Gesetz förmlich verabschiedet.

Das Parlament trat am 1. Juli 2026 in die Sommerpause ein, wodurch die Arbeit an dem Entwurf ruhte; die Sitzungsperiode wurde am 1. September 2026 wieder aufgenommen, mit dem 2. September als Frist für Änderungsanträge. Trotz des Eilverfahrens erwarten rumänische Rechtskommentatoren die Verabschiedung nun frühestens im Spätherbst 2026.

Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.

Rumäniens Arbeitsgesetzbuch verbietet geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung bereits und verankert den Grundsatz des gleichen Entgelts, verlangt aber derzeit nicht, dass private Arbeitgeber Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke veröffentlichen oder melden. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/970 veröffentlichte Rumänien im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Konsultation und meldete nach dem Verpassen der EU-Frist am 7.

Juni 2026 am 17. Juni 2026 einen überarbeiteten Gesetzentwurf, B392/2026, im Senat unter einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren an. Stand Anfang August 2026 wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet, sodass rumänische Arbeitgeber noch nicht an die neuen Pflichten der Richtlinie gebunden sind.

Nach dem ausstehenden rumänischen Gesetzentwurf wird erwartet, dass die verpflichtende Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke nur für Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten gilt, aufgeteilt in die Bänder 100 bis 149, 150 bis 249 und 250 oder mehr, während kleinere rumänische Arbeitgeber außerhalb der Berichtspflicht blieben, aber weiterhin an den allgemeinen Grundsatz des gleichen Entgelts gebunden wären.

Was Arbeitgeber in Rumänien tun müssen

Alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe

  • Fortlaufende Einhaltung des bestehenden Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit nach dem Arbeitsgesetzbuch
  • Vorbereitung auf ein erwartetes Verbot von Fragen zum Gehaltsverlauf bei Bewerbern, sobald das Gesetz verabschiedet ist
  • Vorbereitung auf erwartete Anforderungen zu geschlechtsneutralen Berufsbezeichnungen und Stellenanzeigen

Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten (vorgeschlagen)

  • Einreichung eines Berichts zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke bei der Arbeitsinspektion alle drei Jahre, mit einer erwarteten ersten Frist um 2031
  • Offenlegung von Gehaltsspannen gegenüber Bewerbern vor dem ersten Vorstellungsgesprach oder in Stellenanzeigen
  • Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern, wenn eine ungerechtfertigte Entgeltlücke von 5 Prozent oder mehr festgestellt und nicht innerhalb von sechs Monaten behoben wird

Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten (vorgeschlagen)

  • Einreichung eines dreijährlichen Berichts zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke, mit einer erwarteten ersten Frist um 2027
  • Bereitstellung einer schriftlichen Antwort an Beschäftigte auf individuelle Auskunftsersuchen zu Entgeltinformationen innerhalb von zwei Monaten
  • Berichterstattung über den Anteil männlicher und weiblicher Beschäftigter, die variable oder Bonusvergütung erhalten

Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten (vorgeschlagen)

  • Einreichung eines jährlichen Berichts zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke mit mittleren und medianen Entgeltlücken, einschließlich variabler Vergütung
  • Berichterstattung über die Geschlechterverteilung nach Entgeltquartilen
  • Berichterstattung über Entgeltlücken, aufgeschlüsselt nach Berufskategorie

Wichtige Fristen

Aktuell Rumäniens Grundsatz des gleichen Entgelts nach dem Arbeitsgesetzbuch bereits in Kraft; noch keine verpflichtende Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke für private Arbeitgeber
30. März 2026 Ministerium für Arbeit veröffentlichte den überarbeiteten Umsetzungsentwurf zur öffentlichen Konsultation
8. April 2026 Öffentliche Konsultationsphase zum Gesetzentwurf endet
7. Juni 2026 EU-weite Umsetzungsfrist. Rumänien hält sie nicht ein; der Gesetzentwurf wurde noch finalisiert
17. Juni 2026 Gesetzentwurf B392/2026 beim rumänischen Senat angemeldet
22. Juni 2026 Dringlichkeitsverfahren genehmigt, um die Verabschiedung im Parlament zu beschleunigen
1. September 2026 Die Sitzungsperiode wird nach der Sommerpause wieder aufgenommen; 2. September ist die Frist für Änderungsanträge
Ende 2026 (erwartet) Frühestmögliche realistische Verabschiedung des Gesetzes nach Einschätzung rumänischer Rechtskommentatoren
2027 (vorgeschlagen) Erste Berichtsfrist vorgesehen für Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten, sobald das Gesetz verabschiedet ist
2031 (vorgeschlagen) Erste Berichtsfrist vorgesehen für Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten, sobald das Gesetz verabschiedet ist

Sanktionen bei Nichteinhaltung in Rumänien

Der derzeit im Senat beratene Gesetzentwurf schlägt Bußgelder in Höhe des 3- bis 5-fachen des nationalen garantierten Bruttomindestlohns für einen ersten Verstoß vor, steigend auf das 5- bis 10-fache bei wiederholten Verstößen; ein früherer Entwurf sah stattdessen feste Bußgelder in rumänischen Lei vor, die sich bei wiederholten Verstößen verdoppeln. Da das Gesetz noch nicht endgültig verabschiedet wurde, ist die genaue Sanktionsstruktur Rumäniens noch nicht sicher.

Rumäniens regionale Arbeitsinspektion soll Verstöße untersuchen und Verwaltungssanktionen verhängen, sobald das Umsetzungsgesetz in Kraft tritt.

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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Rumänien

Noch nicht. Der rumänische Umsetzungsentwurf B392/2026 durchläuft weiterhin im Eilverfahren den Senat; die Arbeiten ruhten während der Sommerpause und wurden am 1. September 2026 wieder aufgenommen. Rumänien hat die EU-Frist vom 7. Juni 2026 verpasst, und der Entwurf ist noch nicht als Gesetz unterzeichnet.