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Lohntransparenz in Malta: Arbeitgeberleitfaden 2026

Rechtliche Informationen zuletzt geprüft am 03/08/2026

Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Malta: In Kraft

Die Gesetzesmitteilung 173 von 2026 wurde am 5. Juni 2026 nach Befugnissen des Gesetzes über Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen veröffentlicht und trat praktisch unmittelbar in Kraft, womit die EU-weite Frist vom 7. Juni 2026 eingehalten wurde. Die Verordnungen gelten sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor und decken Entgelttransparenz bei der Personalgewinnung, einen Auskunftsmechanismus für Beschäftigte, die Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke für größere Arbeitgeber sowie ein Verfahren zur gemeinsamen Entgeltbewertung ab, wenn eine unerklärte Lücke fortbesteht. Da die Verordnungen erst so kürzlich in Kraft getreten sind, wurden manche operativen Details, einschließlich offizieller Berichtsvorlagen und ausgearbeiteter Beispiele des Verfahrens zur gemeinsamen Entgeltbewertung, zuletzt noch in praktischen Leitlinien geklärt. Maltas Ansatz ist an manchen Stellen bemerkenswert schneller als die Standardfristen der Richtlinie selbst, etwa mit einer 8-tägigen Antwortfrist der Arbeitgeber auf Auskunftsersuchen der Beschäftigten statt der maximal zwei Monate der Richtlinie.

Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.

Malta verbot geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung bereits nach dem Gesetz über Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen und dem Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen, ist aber noch weiter gegangen und hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vollständig durch die Verordnungen zur Entgeltgleichheit (Transparenz und Berichterstattung) 2026 umgesetzt, erlassen als Gesetzesmitteilung 173 von 2026. Damit ist Malta eines von nur vier EU-Mitgliedstaaten, zusammen mit Litauen, der Slowakei und Italien, die die Richtlinie fristgerecht umgesetzt haben.

Grundlegende Pflichten wie die Offenlegung von Gehaltsspannen gegenüber Bewerbern und das Verbot des Gehaltsverlaufs gelten für alle maltesischen Arbeitgeber unabhängig von der Größe; die Dokumentation der Entgeltfestsetzungskriterien gilt ab 25 Beschäftigten; und die förmliche Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke gilt ab 100 Beschäftigten, mit jährlicher Berichterstattung für 250 oder mehr und Berichterstattung alle drei Jahre für 100 bis 249 Beschäftigte.

Was Arbeitgeber in Malta tun müssen

Alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe

  • Führung von Entgeltstrukturen, die gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleisten
  • Offenlegung des Einstiegsgehalts oder der Gehaltsspanne gegenüber Bewerbern vor Abschluss der Personalgewinnung
  • Verzicht auf Fragen an Bewerber zu ihrem Gehaltsverlauf
  • Beantwortung eines Auskunftsersuchens eines Beschäftigten innerhalb von 8 Arbeitstagen

Arbeitgeber mit 25 oder mehr Beschäftigten

  • Dokumentation der internen Kriterien zur Entgeltfestsetzung und Entgeltentwicklung

Arbeitgeber mit 100 bis 249 Beschäftigten

  • Erstellung eines Berichts zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke alle drei Jahre, erster Termin am 7. Juni 2027 für das Kalenderjahr 2026

Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten

  • Erstellung eines jährlichen Berichts zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke, erster Termin am 7. Juni 2027 für das Kalenderjahr 2026
  • Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung, wenn eine unerklärte Entgeltlücke von 5 Prozent oder mehr nicht innerhalb von 6 Monaten behoben wird

Wichtige Fristen

5. Juni 2026 Gesetzesmitteilung 173 von 2026 veröffentlicht
7. Juni 2026 EU-weite Umsetzungsfrist: Malta hält sie ein, die Verordnungen treten in Kraft
7. Juni 2027 Erste Berichte zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke fällig für Arbeitgeber mit 250 oder mehr sowie 150 bis 249 Beschäftigten, für das Kalenderjahr 2026
7. Juni 2031 Erste Berichte zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke fällig für Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten, für das Kalenderjahr 2030

Sanktionen bei Nichteinhaltung in Malta

Malta setzt Verstöße eher durch Bußgelder als durch rein administrative Sanktionen durch: Verstöße gegen die Transparenz- und Berichtsregeln ziehen in der Regel Bußgelder von etwa 2.500 bis 5.000 Euro nach sich, steigend auf 5.000 bis 7.000 Euro bei Verstößen gegen die Entgeltgleichheit, und Beschäftigte können separat vollständige Nachzahlungen zuzüglich Entschädigung vor dem Arbeitsgericht (Industrial Tribunal) geltend machen.

Die Abteilung für Industrie- und Beschäftigungsbeziehungen fungiert als Aufsichtsstelle, wobei die Nationale Kommission zur Förderung der Gleichstellung als benannte Gleichstellungsstelle fungiert.

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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Malta

Ja. Malta hat die Richtlinie durch die Verordnungen zur Entgeltgleichheit (Transparenz und Berichterstattung) 2026 vollständig umgesetzt, die bis zur EU-Frist am 7. Juni 2026 in Kraft traten, sodass maltesische Arbeitgeber diesen Regeln bereits unterliegen.