Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Italien: In Kraft
Italiens Umsetzung ist abgeschlossen und in Kraft. Der Ministerrat billigte den endgültigen Gesetzestext im Frühjahr 2026, er wurde als Gesetzesdekret Nr. 96/2026 am 1. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 7. Juni 2026 in Kraft, wodurch die EU-Frist genau eingehalten statt verpasst wurde. Das Dekret ändert und baut auf dem bestehenden Gesetzbuch für Chancengleichheit auf und fügt die vorvertraglichen Transparenzpflichten der Richtlinie, Auskunftsrechte für Beschäftigte, eine stufenweise Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke und einen Mechanismus zur gemeinsamen Entgeltbewertung hinzu. Da Italien das Stadium von Entwurf und Konsultation bereits hinter sich gelassen hat, sind die hier beschriebenen Pflichten aktuelle rechtliche Anforderungen für italienische Arbeitgeber, keine Vorschläge; die wichtigste offene Frage für Arbeitgeber betrifft weniger, ob das Gesetz gilt, sondern eher die praktische Einführung von Meldeportalen und Leitlinien, während die ersten Berichtsfristen 2027 näher rücken.
Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.
Italien verfügte bereits über einen grundlegenden Rahmen zur Gleichstellung der Geschlechter nach dem Gesetzbuch für Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen (Gesetzesdekret 198/2006) und der verfassungsrechtlichen Garantie für gleiches Entgelt in Artikel 37. Italien hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nun vollständig durch das Gesetzesdekret Nr. 96/2026 umgesetzt, das am 1. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 7. Juni 2026, dem EU-weiten Fristablauf selbst, in Kraft trat. Italien ist eines von nur vier EU-Mitgliedstaaten, neben der Slowakei, Litauen und Malta, die die Richtlinie fristgerecht umgesetzt haben, sodass italienische Arbeitgeber anders als die meisten anderen in der EU nun unter einem fertigen, verbindlichen Gesetz statt unter einem Entwurf arbeiten.
In Italien gelten die vorvertragliche Transparenz und die Auskunftsrechte der Beschäftigten heute für alle Arbeitgeber, während die Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke und die gemeinsame Entgeltbewertung ab 100 Beschäftigten stufenweise beginnen und in Häufigkeit für Arbeitgeber über 150 und 250 Beschäftigte zunehmen.
Was Arbeitgeber in Italien tun müssen
Alle Arbeitgeber
- Offenlegung des Einstiegsgehalts oder der Gehaltsspanne, zusammen mit den einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrags, in Stellenausschreibungen und -anzeigen
- Verzicht auf Fragen an Bewerber zu ihrem Gehaltsverlauf
- Anwendung objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien bei Stellenbeschreibungen, Entgeltfestsetzung und Entgeltentscheidungen
- Führung zugänglicher Kriterien für Entgelt, Entgeltstufen und Entgeltentwicklung, mit der Ausnahme, dass Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten von der Transparenzpflicht zur Entgeltentwicklung befreit sind
Alle Arbeitgeber, Auskunftsrechte der Beschäftigten
- Beantwortung von Beschäftigtenersuchen um durchschnittliche Entgeltniveaus, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, für Kategorien von Beschäftigten mit derselben oder gleichwertiger Arbeit, innerhalb von zwei Monaten
- Begrenzung der Belastung durch Zulassung eines solchen Auskunftsersuchens pro Beschäftigtem alle 12 Monate
Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten
- Berichterstattung über Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke alle 3 Jahre, mit erstem Bericht fällig am 7. Juni 2031
Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten
- Berichterstattung über Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke alle 3 Jahre, mit erstem Bericht fällig am 7. Juni 2027
Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten
- Jährliche Berichterstattung über Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke, mit erstem Bericht fällig am 7. Juni 2027
Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten
- Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern und förmliche Bestätigung der Richtigkeit der gemeldeten Entgeltlücken-Daten nach Konsultation, wenn eine ungerechtfertigte Entgeltlücke von 5 Prozent oder mehr in einer Kategorie 6 Monate nach der Berichterstattung fortbesteht
Wichtige Fristen
Sanktionen bei Nichteinhaltung in Italien
Nichteinhaltung wird nach der Verwaltungsstrafenregelung des Artikels 41 des Gesetzbuchs für Chancengleichheit geahndet, in der Regel im Bereich von einigen tausend Euro pro Verstoß, wobei schwerwiegende oder wiederholte Verstöße einen Entzug von Vergünstigungen und einen Ausschluss von öffentlicher Auftragsvergabe und Fördermitteln für bis zu zwei Jahre nach sich ziehen können; genaue Bußgeldbeträge können je nach Verstoßart variieren, sodass Arbeitgeber aktuelle Zahlen bei italienischen Rechtsberatern bestätigen sollten.
Die Durchsetzung in Italien liegt gemeinsam beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, der Nationalen Arbeitsinspektion und den örtlich zuständigen Gleichstellungsberatern (consiglieri di parita), mit einem eigenen Verfahren nach Artikel 38 des Gesetzbuchs für Chancengleichheit für einstweilige Verfügungen und Schadenersatzklagen.
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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Italien
Ja. Italiens Gesetzesdekret Nr. 96/2026 trat am 7. Juni 2026 in Kraft, wodurch Italien eines von nur vier EU-Ländern ist, das die Richtlinie fristgerecht umgesetzt hat, statt weiterhin von einem Entwurf auszugehen.