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Lohntransparenz in Ungarn: Arbeitgeberleitfaden 2026

Rechtliche Informationen zuletzt geprüft am 03/08/2026

Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Ungarn: Frist verpasst, kein Entwurf

Ungarn gehört zu den am wenigsten fortgeschrittenen EU-Mitgliedstaaten bei dieser Richtlinie: Es wurde kein Umsetzungstext öffentlich gemacht, und Kommentare führen die Verzögerung teilweise auf jüngste Wahlen und eine anschließende Regierungsumbildung zurück, die die vorbereitenden Arbeiten auf Ministerialebene Berichten zufolge zum Stillstand gebracht hat. Ungarn hat die Frist vom 7. Juni 2026 verpasst, ohne jemals das Stadium einer öffentlichen Konsultation zu erreichen, anders als mehrere Nachbarländer, die zumindest Entwürfe veröffentlicht haben. Es bleibt wirklich unklar, wann Ungarn einen Gesetzentwurf veröffentlichen wird oder welche Form dieser annehmen wird; Branchenkommentare erwarten eine stufenweise Berichtsstruktur, die grob am eigenen Mindestzeitplan der Richtlinie ausgerichtet ist (beginnend mit den größten Arbeitgebern), doch nichts wurde von der ungarischen Regierung bestätigt, und konkrete Termine oder Schwellenwerte sollten bis zum Erscheinen eines offiziellen Textes als vorläufig betrachtet werden.

Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.

Ungarns bestehender Rahmen zur Entgeltgleichheit stützt sich auf das Gleichbehandlungsgesetz (Gesetz CXXV von 2003) und die Bestimmungen zu Gleichbehandlung und Vergütung im Arbeitsgesetzbuch (Gesetz I von 2012), die beide geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung verbieten, aber keine strukturierte Entgelttransparenz- oder Berichtsregelung enthalten. Ungarn hat keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie veröffentlicht und die EU-weite Frist vom 7. Juni 2026 vollständig verpasst. Stand Anfang August 2026 gibt es keinen bestätigten Zeitplan dafür, wann ein ungarischer Umsetzungsentwurf überhaupt veröffentlicht, geschweige denn verabschiedet wird.

Heute gilt Ungarns allgemeine Pflicht zur Gleichbehandlung bei der Vergütung für alle Arbeitgeber unabhängig von der Größe, doch es gibt keine größenabhängige Entgelttransparenz- oder Berichtsregelung in Kraft, und künftige Schwellenwerte bleiben bis zu einem Gesetzentwurf unbestätigt.

Was Arbeitgeber in Ungarn tun müssen

Alle Arbeitgeber, nach geltendem ungarischem Recht

  • Einhaltung der im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Anforderung zur Gleichbehandlung bei der Vergütung
  • Verzicht auf direkte oder indirekte Entgeltdiskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz

Alle Arbeitgeber, erwartet, sobald ein Umsetzungsgesetz erlassen ist (noch nicht entworfen)

  • Voraussichtlich neue Informations- und vorvertragliche Entgelttransparenzpflichten, genauer Umfang unbekannt

Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten, erwartet nach künftigem Gesetz (noch nicht entworfen)

  • Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke, voraussichtlich beginnend um 2031, basierend auf dem Mindestzeitplan der Richtlinie

Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten, erwartet nach künftigem Gesetz (noch nicht entworfen)

  • Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke, voraussichtlich beginnend um 2027, basierend auf dem Mindestzeitplan der Richtlinie

Wichtige Fristen

2003 Gleichbehandlungsgesetz (Gesetz CXXV von 2003) erlassen
2012 Arbeitsgesetzbuch (Gesetz I von 2012) erlassen, einschließlich Bestimmungen zur Gleichbehandlung bei der Vergütung
7. Juni 2026 EU-weite Umsetzungsfrist; Ungarn verpasst sie, es wurde nie ein Gesetzentwurf veröffentlicht
2026, laufend Vorbereitende Arbeiten Berichten zufolge inmitten der Regierungsumbildung nach den Wahlen zum Stillstand gekommen; kein öffentlicher Entwurf
Noch nicht bekannt Kein bestätigtes Datum für einen ungarischen Gesetzentwurf oder dessen Inkrafttreten

Sanktionen bei Nichteinhaltung in Ungarn

Es gibt noch keine spezifische Sanktionsregelung für Entgelttransparenz in Ungarn; nach geltendem Recht können Beschäftigte Verstöße gegen die Gleichbehandlung vor Gericht auf Schadenersatz einklagen, und sobald ein Umsetzungsgesetz verabschiedet wird, muss Ungarn Bußgelder festlegen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind, doch es wurden noch keine Zahlen vorgeschlagen.

Beschwerden zur Gleichbehandlung werden in Ungarn derzeit vor Gerichten und Gleichstellungsstellen im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes behandelt; welche Behörde die künftige Berichterstattung zur Entgelttransparenz beaufsichtigen wird, wurde noch nicht festgelegt.

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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Ungarn

Nein. Ungarn hat die EU-weite Frist vom 7. Juni 2026 verpasst und, anders als manche andere Mitgliedstaaten, bis zu diesem Datum noch nicht einmal einen Gesetzentwurf veröffentlicht.