Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Griechenland: In Kraft: wirksam ab November 2026
Griechenlands Umsetzungsprozess kam, einmal begonnen, schnell voran: Ein Entwurf wurde am 3. Juni 2026 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, nur vier Tage vor der EU-Frist, das Konsultationsfenster schloss am 17. Juni 2026, und der endgültige Text wurde als Gesetz 5316/2026 verabschiedet, veröffentlicht im Regierungsanzeiger am 6. Juli 2026. Damit ist Griechenland der fünfte EU-Mitgliedstaat, der die Umsetzung abgeschlossen hat, wenngleich erst nach Verpassen der Frist vom 7. Juni 2026. Anders als Länder, die weiterhin im Entwurfsstadium feststecken, verfügen griechische Arbeitgeber nun über einen fertigen Gesetzestext: Während das Gesetz ab seinem Veröffentlichungsdatum rechtlich in Kraft ist, gelten die meisten materiellen Pflichten, einschließlich der Rechte auf Entgeltinformation, der Transparenz bei der Personalgewinnung, der Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke, gemeinsamer Entgeltbewertungen und des Schutzes vor Vergeltungsmaßnahmen, erst ab dem 1. November 2026, was Arbeitgebern eine kurze Vorlaufzeit gibt, bevor die Durchsetzung der meisten Bestimmungen beginnt.
Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.
Griechenland hatte bereits eine allgemeine Garantie für gleiches Entgelt nach Artikel 22 der Verfassung und dem Gesetz 3896/2010, das die frühere EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der Geschlechter umsetzte, aber keinen Mechanismus für Entgelttransparenz oder Berichterstattung enthielt. Griechenland hat nun seine Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie durch das Gesetz 5316/2026 vollzogen, unterzeichnet und im Regierungsanzeiger am 6. Juli 2026 veröffentlicht, etwa einen Monat nach der EU-Frist. Das Gesetz ist bereits erlassen, doch die meisten operativen Pflichten gelten erst ab dem 1. November 2026, sodass griechische Arbeitgeber derzeit ein feststehendes Gesetz zur Vorbereitung haben statt eines sich noch ändernden Entwurfs.
Alle griechischen Arbeitgeber unterliegen ab vollständiger Anwendbarkeit des Gesetzes ab dem 1. November 2026 grundlegenden Pflichten zur Entgeltinformation und zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, während die Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke ab 100 Beschäftigten stufenweise beginnt und in Häufigkeit und Strenge für Arbeitgeber über 150 und 250 Beschäftigte zunimmt.
Was Arbeitgeber in Griechenland tun müssen
Alle Arbeitgeber
- Führung einer zugänglichen schriftlichen Dokumentation zur Entgeltstruktur, die Entgeltstufen und Kriterien zur Entgeltentwicklung abdeckt
- Beantwortung schriftlicher Auskunftsersuchen von Beschäftigten zu Entgeltinformationen, außer das Ersuchen ist offensichtlich unverhältnismäßig oder missbräuchlich
- Verzicht auf Benachteiligung von Beschäftigten, die ihre Entgelttransparenzrechte ausüben
Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten
- Können von der Pflicht zur detaillierten Information über Entgeltentwicklung ausgenommen sein, auch wenn die Kernpflichten zur Entgeltinformation weiterhin gelten
Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten
- Berichterstattung über Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke bis zum 7. Juni 2031, danach alle 3 Jahre
Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten
- Berichterstattung über Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke bis zum 7. Juni 2027, danach alle 3 Jahre
Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten
- Berichterstattung über Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke bis zum 7. Juni 2027, danach jährlich
- Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern, wenn eine ungerechtfertigte Lücke von 5 Prozent oder mehr in einer Kategorie nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Berichterstattung korrigiert wird
Wichtige Fristen
Sanktionen bei Nichteinhaltung in Griechenland
Das Gesetz 5316/2026 behandelt Verstöße als Verstöße gegen griechisches Arbeitsrecht, die mit Verwaltungsstrafen geahndet werden, deren Höhe sich nach erschwerenden oder mildernden Umständen richtet, mit wiederkehrenden Bußgeldern alle 3 Monate bei fortgesetzter Nichteinhaltung einer Anordnung der Arbeitsinspektion; Opfer von Entgeltdiskriminierung können zudem unbegrenzte Entschädigung für finanzielle und immaterielle Schäden geltend machen.
Die griechische Arbeitsinspektion setzt Anordnungen zur Einhaltung und Bußgelder durch, in Zusammenarbeit mit dem griechischen Bürgerbeauftragten, der Berichte zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke entgegennimmt und Anspruchsteller vertreten kann.
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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Griechenland
Griechenlands Gesetz 5316/2026 ist seit dem 6. Juli 2026 rechtlich erlassen, doch die meisten praktischen Pflichten für griechische Arbeitgeber, etwa Berichterstattung und Ersuchen um Entgeltinformationen, gelten erst ab dem 1. November 2026.