Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Dänemark: Verpasst: Entwurf verzögert
Dänemarks Beschäftigungsministerium veröffentlichte am 26. Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie durch Änderungen des dänischen Entgeltgleichheitsgesetzes und leitete eine öffentliche Konsultation ein. Der Entwurf strebte ursprünglich den 1. Januar 2027 für das Inkrafttreten an, rund sechs Monate nach der verpassten EU-Frist, wobei umfassendere Pflichten zur Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke ab etwa September 2028 erwartet wurden. Eine vorgezogene Parlamentswahl am 24. März 2026 und die anschließenden Koalitionsverhandlungen haben jedoch echte Unsicherheit darüber geschaffen, ob das Ziel Januar 2027 hält, und die endgültige Form und der Zeitplan des Gesetzes stehen noch nicht fest. Der Entwurf sieht die Offenlegung von Gehaltsspannen bei der Personalgewinnung, ein Verbot des Gehaltsverlaufs, eine Erweiterung von Dänemarks bestehendem Lohnstatistiksystem sowie eine neue eigene Aufsichtsstelle für Entgeltgleichheit vor. Da das Gesetzgebungsvorhaben sich weiterhin in einer Phase des politischen Übergangs befindet, sollten diese Termine und Bestimmungen als indikativ, nicht als endgültig betrachtet werden.
Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.
Dänemarks bestehender Rahmen zur Entgeltgleichheit basiert auf dem Konsolidierungsgesetz über gleiches Entgelt für Männer und Frauen, gemeinhin als dänisches Entgeltgleichheitsgesetz bekannt, das bis 1976 zurückreicht und bereits gleiches Entgelt für dieselbe oder gleichwertige Arbeit verlangt. Dänemark musste die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) ebenfalls bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen, eine Frist, die inzwischen verstrichen ist, ohne dass das Land den Prozess abgeschlossen hat.
Alle dänischen Arbeitgeber sind bereits an den Kerngrundsatz des gleichen Entgelts nach dem Entgeltgleichheitsgesetz von 1976 gebunden. Arbeitgeber mit 35 oder mehr Beschäftigten müssen derzeit nach Geschlecht getrennte Lohnstatistiken oder einen vereinbarten Entgeltgleichheitsbericht erstellen, außer in wenigen ausgenommenen Sektoren, während der ausstehende Entwurf Pflichten zur Entgelttransparenz bei der Personalgewinnung sowie erweiterte Berichterstattung für eine breitere Gruppe von Arbeitgebern hinzufügen würde, sobald er in Kraft tritt.
Was Arbeitgeber in Dänemark tun müssen
Alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe
- Einhaltung des bestehenden dänischen Grundsatzes des gleichen Entgelts für dieselbe oder gleichwertige Arbeit
- Zu beachten: Bei Entgeltdiskriminierungsklagen kann sich die Beweislast nach geltendem dänischem Recht auf den Arbeitgeber verlagern
Arbeitgeber mit 35 oder mehr Beschäftigten
- Erstellung jährlicher, nach Geschlecht getrennter Lohnstatistiken unter Verwendung der dänischen DISCO-Berufsklassifikationscodes, mit mindestens 10 Beschäftigten je Geschlecht und Gruppe, fällig bis zum 31. Dezember jeden Jahres
- Alternativ Vereinbarung eines Entgeltgleichheitsberichts mit den Beschäftigten statt Erstellung von Lohnstatistiken
- Zu beachten: Arbeitgeber in Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei sind derzeit von dieser Pflicht ausgenommen
Im Umsetzungsentwurf vorgeschlagen, noch nicht in Kraft
- Offenlegung von Gehaltsspannen gegenüber Bewerbern bei der Personalgewinnung
- Einhaltung eines Verbots von Fragen zum Gehaltsverlauf bei Bewerbern
- Meldung erweiterter Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke an eine vorgeschlagene neue dänische Aufsichtsstelle für Entgeltgleichheit, erwartet um September 2028
Wichtige Fristen
Sanktionen bei Nichteinhaltung in Dänemark
Nach geltendem dänischem Recht können Arbeitgeber, die gegen Pflichten zur Entgeltgleichheit verstoßen, Bußgelder und in manchen Fällen strafrechtliche Haftung nach dem dänischen Strafgesetzbuch erhalten, wobei sich die Beweislast auf den Arbeitgeber verlagert, sobald ein Beschäftigter eine glaubhafte Entgeltdiskriminierungsklage erhebt. Der Umsetzungsentwurf könnte höhere Sanktionen als den eigenen Mindeststandard der Richtlinie zulassen, sofern sie sich aus anderer dänischer Gesetzgebung ergeben, doch es wurden noch keine konkreten neuen Bußgeldbeträge festgelegt.
Dänemarks Beschäftigungsministerium überwacht derzeit die Durchsetzung der Entgeltgleichheit, und der Umsetzungsentwurf schlägt vor, künftig eine neue eigene Stelle zur Überwachung der Einhaltung der Entgeltgleichheit einzurichten.
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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Dänemark
Nein. Dänemark hat die Frist vom 7. Juni 2026 verpasst. Ein Gesetzentwurf wurde im Februar 2026 zur Konsultation veröffentlicht, doch politische Unsicherheit nach einer vorgezogenen Wahl hat die endgültige Verabschiedung in dänisches Recht verzögert.