Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Zypern: Verpasst: Entwurf fortgeschritten
Zypern ist weiter fortgeschritten als die meisten Mitgliedstaaten, hat die Frist vom 7. Juni 2026 aber dennoch verpasst. Die Abteilung für Arbeitsbeziehungen, Teil des Ministeriums für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung, veröffentlichte im November 2025 einen ersten Gesetzentwurf mit dem Titel Gesetz zur Stärkung der Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen von 2026, gefolgt von einer aktualisierten Fassung am 26. Januar 2026. Der Entwurf geht über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinaus und fügt strafrechtliche Sanktionen sowie eine mögliche persönliche Haftung von Unternehmensverantwortlichen hinzu. Derzeit hat der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren noch nicht durchlaufen und wurde nicht verabschiedet, sodass noch keine seiner Bestimmungen in Kraft ist. Er sieht stufenweise Pflichten zur Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke je nach Unternehmensgröße vor, ein Recht der Beschäftigten, Entgeltinformationen anzufragen, sowie verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertungen, wenn ungerechtfertigte Lücken fortbestehen. Da sich der Text vor der endgültigen Verabschiedung noch ändern könnte, sollten die genauen Pflichten und ihre Starttermine als vorläufig betrachtet werden, bis das Gesetz förmlich verabschiedet ist.
Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.
Zyperns bestehender Rahmen zur Entgeltgleichheit stützt sich auf das Gesetz von 2002 über gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit (Gesetz 177(I)/2002), später 2009 geändert, um es an die damals geltenden EU-Regeln anzupassen. Daneben verbietet das Gesetz von 2002 über Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Beschäftigung und Berufsbildung umfassendere geschlechtsbezogene Diskriminierung am Arbeitsplatz. Zypern musste die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) ebenfalls bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen, eine Frist, die inzwischen verstrichen ist, ohne dass das Land den Prozess abgeschlossen hat.
Nach Zyperns geltendem Recht müssen alle Arbeitgeber unabhängig von der Größe den Grundsatz des gleichen Entgelts einhalten. Der Umsetzungsentwurf würde Pflichten zur Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke nach Beschäftigtenzahl gestaffelt hinzufügen: jährliche Berichterstattung für Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten, Berichterstattung alle drei Jahre für jene mit 150 bis 249 Beschäftigten, und ein späterer Einstiegszeitpunkt für jene mit 100 bis 149 Beschäftigten, während Arbeitgeber unter 100 Beschäftigten keiner Berichtspflicht unterliegen würden, auch wenn keiner dieser Schwellenwerte bereits Gesetz ist.
Was Arbeitgeber in Zypern tun müssen
Alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe
- Einhaltung des bestehenden Grundsatzes des gleichen Entgelts nach Gesetz 177(I)/2002 für gleiche oder gleichwertige Arbeit
- Verzicht auf geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz von 2002
Im Umsetzungsentwurf vorgeschlagen, noch nicht in Kraft: Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten
- Veröffentlichung jährlicher Berichte zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke mit mittleren und medianen Entgeltlücken, einschließlich variabler Vergütung
- Berichterstattung über den Anteil von Männern und Frauen, die Boni oder variable Vergütung erhalten
- Offenlegung der Geschlechterverteilung über Entgeltquartile
- Registrierung von Entgeltdaten bei einem nationalen Entgelttransparenz-Meldemechanismus, wie vorgeschlagen
Im Umsetzungsentwurf vorgeschlagen, noch nicht in Kraft: Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten
- Berichterstattung über dieselben Indikatoren zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke alle drei Jahre, beginnend im vom Entwurf vorgesehenen Jahr 2027
Im Umsetzungsentwurf vorgeschlagen, noch nicht in Kraft: Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten
- Eintritt in den dreijährlichen Berichtszyklus zu einem späteren Zeitpunkt, im aktuellen Entwurf für 2031 vorgesehen
Wichtige Fristen
Sanktionen bei Nichteinhaltung in Zypern
Zyperns bestehendes Entgeltgleichheitsgesetz erlaubt Kontrollen und Sanktionen, doch konkrete Bußgeldhöhen für Entgeltdiskriminierung sind nicht klar veröffentlicht. Der Umsetzungsentwurf schlägt ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und/oder bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe für Verstöße vor, etwa das Unterlassen der Bereitstellung erforderlicher Entgeltinformationen, mit derselben Sanktionsspanne für die Behinderung eines Arbeitsinspektors, zusätzlich zur Möglichkeit gerichtlicher Anordnungen zur Behebung des Verstoßes und zur Zahlung von Entschädigung an betroffene Beschäftigte.
Die Abteilung für Arbeitsbeziehungen im Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung soll diese Regeln durchsetzen, zusammen mit den Gerichten für individuelle Diskriminierungsklagen.
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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Zypern
Nein. Zypern hat die Frist vom 7. Juni 2026 verpasst. Ein detaillierter Gesetzentwurf existiert und wurde im Januar 2026 aktualisiert, war aber Mitte 2026 noch nicht in zyprisches Recht überführt worden.