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Lohntransparenz in Bulgarien: Arbeitgeberleitfaden 2026

Rechtliche Informationen zuletzt geprüft am 03/08/2026

Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Bulgarien: Entwurf veröffentlicht, Frist verpasst

Bulgarien veröffentlichte am 19. Mai 2026 einen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2023/970, der vorsieht, diese durch gezielte Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes und des Arbeitsgesetzbuchs statt durch ein eigenständiges Gesetz umzusetzen. Der Entwurf nannte formal den 7. Juni 2026 als beabsichtigtes Inkrafttretensdatum, doch die öffentliche Konsultation zum Entwurf lief über dieses Datum hinaus, ursprünglich geplant bis zum 2. Juni 2026 und dann verlängert bis zum 18. Juni 2026, sodass Bulgarien faktisch bereits vor Ablauf der EU-Frist einräumte, diese zu verpassen. Stand Anfang August 2026 befindet sich der Entwurf weiterhin in der Nachkonsultationsprüfung und benötigt noch die Zustimmung des zuständigen Ministeriums, die Genehmigung durch den Ministerrat, zwei Lesungen und eine Abstimmung in der Nationalversammlung sowie die Unterzeichnung durch den Präsidenten und die Veröffentlichung im Staatsanzeiger, bevor er rechtswirksam wird; ein Datum des Inkrafttretens wurde nicht festgelegt. Die im Entwurf vorgeschlagenen Pflichten, einschließlich konkreter Berichtsschwellen und einer 5-Prozent-Schwelle für ungerechtfertigte Entgeltlücken als Auslöser für Korrekturmaßnahmen, stehen im Einklang mit dem Standardrahmen der Richtlinie selbst, sind aber erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verbindliches bulgarisches Recht.

Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.

Bulgariens bestehender Schutz vor Entgeltdiskriminierung ergibt sich aus dem Arbeitsgesetzbuch zusammen mit dem Antidiskriminierungsgesetz von 2003, in Kraft seit 2004 und durchgesetzt von der Kommission zum Schutz vor Diskriminierung, doch Bulgarien hatte nie eine eigenständige Pflicht zur Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke für private Arbeitgeber. Bulgarien musste die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ebenfalls bis zum 7. Juni 2026 umsetzen, eine Frist, die es verpasste, wenngleich es anders als manche Mitgliedstaaten immerhin einen konkreten Gesetzentwurf veröffentlicht hat.

Bulgarien hat derzeit überhaupt keine Schwelle für die Berichterstattung über die geschlechtsspezifische Entgeltlücke bei privaten Arbeitgebern; nach dem Umsetzungsentwurf würden Berichtspflichten zunächst für bulgarische Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten ab 2027 gelten und dann für jene mit 100 bis 149 Beschäftigten ab 2031, während Regeln zu Entgeltinformationen und Gehaltsverlauf für alle Arbeitgeber unabhängig von der Größe gelten würden, sobald sie in Kraft treten.

Was Arbeitgeber in Bulgarien tun müssen

Alle Arbeitgeber (geltendes Recht)

  • Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes des gleichen Entgelts nach Arbeitsgesetzbuch und Antidiskriminierungsgesetz
  • Derzeit besteht keine Pflicht, Daten zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke zu veröffentlichen oder zu melden

Im Umsetzungsentwurf vorgeschlagen, noch nicht in Kraft

  • Beantwortung von Beschäftigtenersuchen um Entgeltinformationen innerhalb von zwei Monaten und von Klarstellungsersuchen innerhalb von 14 Tagen
  • Verzicht auf Fragen an Bewerber zu ihrem Gehaltsverlauf und Offenlegung von Informationen zum Einstiegsgehalt
  • Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten würden einen ersten Bericht zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke bis zum 7. Juni 2027 vorlegen, danach periodisch
  • Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten würden einen ersten Bericht bis zum 7. Juni 2031 vorlegen
  • Schriftliche Rechtfertigung jeder ungerechtfertigten Entgeltlücke von 5 Prozent oder mehr gegenüber der Kommission zum Schutz vor Diskriminierung, sowie Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern, falls sie nach sechs Monaten fortbesteht

Wichtige Fristen

2003 bis 2004 Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet und tritt in Kraft, Einrichtung der Kommission zum Schutz vor Diskriminierung
19. Mai 2026 Bulgarien veröffentlicht seinen Umsetzungsentwurf, der das Antidiskriminierungsgesetz und das Arbeitsgesetzbuch ändert
2. Juni 2026, verlängert bis 18. Juni 2026 Öffentliches Konsultationsfenster zum Entwurf läuft über die EU-Frist hinaus
7. Juni 2026 EU-weite Umsetzungsfrist läuft ab; Bulgarien verpasst sie mit lediglich einem Konsultationsentwurf, nicht mit einem verabschiedeten Gesetz
7. Juni 2027 (vorgeschlagen) Erste Berichte zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke wären von Arbeitgebern mit 150 oder mehr Beschäftigten fällig, sobald das Gesetz verabschiedet ist
7. Juni 2031 (vorgeschlagen) Erste Berichte wären von Arbeitgebern mit 100 bis 149 Beschäftigten fällig, sobald verabschiedet

Sanktionen bei Nichteinhaltung in Bulgarien

Nach dem geltenden Antidiskriminierungsgesetz reichen Bußgelder für Diskriminierung, einschließlich Entgeltdiskriminierung, in der Regel von rund 250 bis 2.000 Euro für den Arbeitgeber und bis zu etwa 2.500 Euro für eine Führungskraft, die einen Verstoß zulässt. Diese Beträge wurden im Zuge von Bulgariens Währungsumstellung 2026 von bulgarischem Lew in Euro umgerechnet und dabei etwas erhöht. Der ausstehende Entwurf zur Entgelttransparenz müsste eine eigene, abschreckende Bußgeldskala hinzufügen, die bislang nicht im Detail veröffentlicht wurde.

Die Kommission zum Schutz vor Diskriminierung, Bulgariens nationale Gleichstellungsstelle, untersucht Beschwerden und kann verbindliche Entscheidungen sowie Verwaltungsstrafen erlassen.

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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Bulgarien

Ja. Bulgarien musste die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen, doch der eigene Gesetzentwurf befand sich auch nach diesem Datum noch in der öffentlichen Konsultation, sodass Bulgarien die Frist ohne verabschiedetes Gesetz verpasste.