Status der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Belgien: Frist verpasst, Verlängerung beantragt
Belgien veröffentlichte am 15. März 2025 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung, der die Richtlinie 2023/970 in das bestehende Gesetz zur Entgeltlücke von 2012 einfügt, und das Dossier wird seither im parlamentarischen Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Renten geprüft. Statt die Umsetzung stillschweigend verstreichen zu lassen, beantragte Belgien in den Tagen vor der Frist am 7. Juni 2026 förmlich einen sechsmonatigen Aufschub bei der Europäischen Kommission; die Kommission hat signalisiert, dass sie den Mitgliedstaaten keinen allgemeinen Aufschub- oder Aussetzungsmechanismus anbieten will, sodass noch nicht klar ist, ob Belgiens konkreter Antrag genehmigt wird. Auch zwischen Belgiens Regionen und Sprachgemeinschaften verlief der Fortschritt uneinheitlich: Die Französische Gemeinschaft setzte die Informationsrechte der Richtlinie für ihre eigenen öffentlichen Beschäftigten ab Januar 2025 teilweise um, und die Flämische Region verabschiedete am 13. März 2026 ein Dekret zur Umsetzung der Richtlinie für ihren öffentlichen Sektor, doch die vollständige föderale Umsetzung für private Arbeitgeber steht weiterhin aus. Der Entwurf geht Berichten zufolge an manchen Stellen über den EU-Mindeststandard hinaus, etwa mit dem Vorschlag, die Entgeltlücken-Schwelle, ab der eine verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung ausgelöst wird, von den 5 Prozent der Richtlinie auf 3 Prozent zu senken, auch wenn dies und andere Einzelheiten Vorschläge bleiben, bis das föderale Gesetz tatsächlich verabschiedet ist.
Was ist Lohntransparenz und für wen gilt sie?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist ein verbindliches EU-Gesetz, das gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern vorschreibt. Sie führt verbindliche Regeln zur Offenlegung von Gehältern, zur Berichterstattung über das Lohngefälle und zu Arbeitnehmerrechten ein.
Belgiens bestehender Rahmen zur Entgeltgerechtigkeit stützt sich auf das Gesetz von 2012 zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Entgeltlücke, das private Arbeitgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten bereits verpflichtet, alle zwei Jahre einen nach Geschlecht aufgeschlüsselten Vergütungsbericht zu erstellen. Belgien musste die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ebenfalls bis zum 7. Juni 2026 umsetzen, eine Frist, die es verpasste, wobei kurz vor Ablauf förmlich mehr Zeit bei Brüssel beantragt wurde.
Nach geltendem belgischem Recht reichen Arbeitgeber mit 50 bis 99 Beschäftigten einen vereinfachten Bericht ein, und jene mit 100 oder mehr eine vollständige Aufschlüsselung nach Geschlecht; die ausstehende EU-Umsetzung wird voraussichtlich zusätzliche Pflichten wie die Offenlegung von Gehaltsspannen und individuelle Entgeltauskunftsrechte für alle belgischen Arbeitgeber unabhängig von der Größe hinzufügen, auch wenn das föderale Gesetz Mitte 2026 noch nicht in Kraft war.
Was Arbeitgeber in Belgien tun müssen
Arbeitgeber mit 50 bis 99 Beschäftigten (geltendes Recht)
- Einreichung eines vereinfachten zweijährlichen Vergütungsberichts, der direktes Entgelt, Zusatzleistungen und Boni auf Basis von Vollzeitäquivalenten abdeckt
Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten (geltendes Recht)
- Einreichung eines vollständigen zweijährlichen Vergütungsberichts, aufgeschlüsselt nach Beschäftigtenkategorie, Dienstalter, Funktion und Qualifikation, nach Geschlecht getrennt
- Erstellung eines Aktionsplans, falls eine signifikante Entgeltlücke festgestellt wird
Im Entwurf zur föderalen Umsetzung vorgeschlagen, noch nicht in Kraft
- Eine niedrigere Schwelle von 3 Prozent (statt der EU-Norm von 5 Prozent) für eine ungerechtfertigte Entgeltlücke, die eine verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern auslöst
- Offenlegung von Gehaltsspannen gegenüber Bewerbern vor oder während der Personalgewinnung
- Ein Verbot, Bewerber nach ihrem Gehaltsverlauf zu fragen
- Ein individuelles Recht der Beschäftigten, Entgeltinformationen für vergleichbare Positionen anzufragen
Wichtige Fristen
Sanktionen bei Nichteinhaltung in Belgien
Nach Belgiens geltendem Gesetz von 2012 können Verstöße strafrechtliche Geldbußen von 400 bis 4.000 Euro oder Verwaltungsstrafen von 200 bis 2.000 Euro nach sich ziehen, zusätzlich zu separaten zivilrechtlichen Sanktionen nach Tarifvertragsregeln. Der ausstehende Umsetzungsentwurf müsste wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gemäß der EU-Richtlinie hinzufügen, wobei manche Kommentare auf Bußgelder von bis zu rund 3.900 Euro pro Jahr verweisen, auch wenn genaue Zahlen erst nach Verabschiedung des föderalen Gesetzes feststehen.
Der Föderale Öffentliche Dienst Beschäftigung, Arbeit und Sozialer Dialog prüft Vergütungsberichte, in Zusammenarbeit mit dem Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern, das die geschlechtsneutralen Bewertungskriterien festlegt und Opfer in Fällen von Entgeltdiskriminierung unterstützen kann.
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Häufig gestellte Fragen zur Lohntransparenz in Belgien
Nein. Belgien hat die Umsetzungsfrist vom 7. Juni 2026 für seine föderalen Regeln im Privatsektor verpasst und kurz vor Ablauf förmlich eine sechsmonatige Verlängerung bei der Europäischen Kommission beantragt.